Einrichtung eines „temporär kooperativen RU“
Gemeinsame Stellungnahme von AERGB und KRGB
Mit dem KMS vom 05. November 2020 (BS.4402.1/40/1) wird durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Abstimmung mit Vertretern beider Kirchen die Möglichkeit geschaffen, die konfessionelle Gruppenbildung im Religionsunterricht temporär aufzuheben.
Es handelt sich dabei um eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung, die in besonderen Fällen angewendet werden kann, aber keine verpflichtende Umsetzung bedeutet.
Nach der Veröffentlichung des oben genannten KMS erreichten die beiden Verbände KRGB und AERGB zahlreiche Anfragen von Verbandsmitgliedern, die von Irritationen und Missverständnissen berichteten. Aufgrund dessen weisen beide Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme auf Punkte hin, die wichtig für die Einordnung der Modelle der Kirchen sind.
Die in der Stellungnahme genannten KMS können Sie bei uns anfordern. Bitte schreiben Sie uns ().
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