Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“ (Februar 2013)
Der Gesetzentwurf zur „Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“ geht aus der Sicht des KRGB zu sehr von juristischen, wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Überlegungen aus und berücksichtigt viel zu wenig das eigentliche pädagogische Profil des Gymnasiums. Unabhängig von personalen Führungsaufgaben tragen alle Lehrkräfte schon immer in besonderer Weise Verantwortung für die umfassende Ausbildung und individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Vor diesem Hintergrund ist es dem KRGB ein wichtiges Anliegen, dass die geplanten Veränderungen keine neuen Belastungen für die Lehrkräfte mit sich bringen und ein bewährtes System der kollegialen Zusammenarbeit mit guter Arbeitsatmosphäre nicht zerstören.
Erfolg und Qualität des Gymnasiums sind abhängig von der fachlichen Kompetenz und der Motivation der Lehrkräfte. Dem Amt der Fachbetreuung kommt eine Schlüsselrolle bei der Koordination und praktischen Umsetzung des gymnasialen Bildungsauftrags zu. Deshalb braucht die Fachbetreuung weiterhin Anerkennung durch Stundenentlastung und Aufstiegsmöglichkeiten, so dass auch eine Motivation besteht, die anspruchsvolle und zeitintensive Funktion der Fachbetreuung zu übernehmen und engagiert zu erfüllen. In bewährter Weise sollten Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer auch in Zukunft in erster Linie beratend und unterstützend tätig sein und nicht als „Vorgesetzte“ wahrgenommen werden.
Aus der Sicht des KRGB sind dabei in besonderer Weise die spezifischen Regelungen für das Fach Katholische Religionslehre gemäß Art. 112 BayEUG zu berücksichtigen. Diese dürfen auch durch neue Bestimmungen nicht beschnitten werden. Mitglieder der erweiterten Schulleitung, die nicht die Fakultas für Katholische Religionslehre besitzen, können demnach keine Aussagen zu theologischen Inhalten des Unterrichts und zu fachdidaktischen Sachverhalten machen. Für diese wichtige Arbeit braucht es weiterhin hochqualifizierte und engagierte Lehrkräfte. Um diese zu gewinnen, sind die genannten Anreize unabdingbar.
Zusätzlich zum regulären Unterricht übernehmen die Lehrkräfte des Fachbereichs Religionslehre Verantwortung in der Schulpastoral, bei der Krisenintervention und in der Wertevermittlung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gestaltung des Schullebens, der nur auf Basis der bisherigen Fachschaftsstrukturen gewährleistet ist.
Neben anderen beachtenswerten Aspekten, die z. B. in der Stellungnahme des Bayerischen Philologenverbandes vom 12.3.2013 aufgegriffen werden, fordert auch der KRGB, dass essentielle Veränderungen bestehender Strukturen mehrheitlicher Unterstützung durch die Lehrerkonferenz bedürfen. Die vorgesehene Freiwilligkeit der Einführung muss auf Dauer gesichert sein. Zudem sind bei der Übertragung einer Funktion mit höherer Führungs- und Personalverantwortung und der Regelung von Zuständigkeiten die Beteiligungsrechte der örtlichen Personal- und Mitarbeitervertretungen zu stärken.
Augsburg, 26.3.2013
OStR i.K. P. Erhard Staufer SDB
Landesvorsitzender des KRGB (Verband der katholischen Religionslehrer und Religionslehrerinnen an den Gymnasien in Bayern e.V.)
Hintergrund:
Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens mit dem Ziel der Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen (Stichwort erweiterte Schulleitung) fand bis 13. März 2013 die Verbandsanhörung statt. Dazu diskutierten wir unsere Anliegen und Bedenken bei der Landesverbandskonferenz mit dem Schulkommissar DD Prälat Dr. Wolf. Um politisch mit einer starken katholische Stimme aufzutreten, flossen unsre Gedanken in die Stellungnahme des Schulkommissariats ein, die fristgerecht eingereicht werden konnte. Die eigene Stellungnahme des KRGB wurde von einer Arbeitsgruppe am Dienstag 26.3. verfasst, und als Anlage zur Stellungnahme des Schulkommissariats nachgereicht.
Der Gesetzesentwurf kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/1779.html
Die Stellungnahme des bpv ist als download zu finden unter: http://www.bpv.de/politik/stellungnahmen/index.html
GSO Änderung Verbandsanhörung bis 22.4.2013
Aus dem KM erreichte uns eine weitere Verbandsanhörung zur Änderung der GSO. Hierzu sehen wir aus der spezifischen Sicht des Religionsunterrichts keinen Handlungsbedarf des KRGB. Die umfangreiche Änderungsvorlage befindet sich im internen Bereich. Nach dem Login steht diese zur Diskussion aller Mitglieder über die Kommentarfunktion zur Verfügung. Rückmeldungen sind dort willkommen.
0 Kommentare